10/2021 – Novelle zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz – leider beschlossen

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz bietet neben einigen positiven Änderungen auch viel Anlass zur Kritik. So hat die Große Koalition die Gesetzesänderung im Oktober 2021 beschlossen und damit ändern SPD und CDU erst nachträglich zur gerade stattgefundenen Kommunalwahl und kurz vor Beginn der neuen Ratsperiode der Kommunalen Parlamente die rechtlichen Rahmenbedingungen und das einseitig zu ihren Gunsten.

Im Kern stehen dabei zwei Bereiche im Fokus:

  • Die Änderung des Auszählverfahrens für die Sitzverteilung in den kommunalen Ausschüssen auf das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zum Vorteil der großen Fraktionen
  • Die Ablehnung unseres Grünen Gesetzentwurfes zur Verbesserung der direkten Demokratie in Niedersachsen, mit dem wir die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide absenken und das Verfahren vereinfachen wollten.

Änderung des Auszählverfahrens für die Sitzverteilung in den kommunalen Ausschüssen

Es ist ein demokratisches Unding, dass SPD und CDU nach der Kommunalwahl ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens kompensieren wollen. Das ist verfassungsrechtlich problematisch, da es in die Erfolgswertgleichheit der Wähler*innen eingreift und die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigt. Zudem ignoriert die Landesregierung die Empfehlung der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), ab dem Zeitpunkt ein Jahr vor einer Wahl das Wahlrecht nicht mehr zu ändern.

Um diesen undemokratischen Akt der Großen Koalition zu verhindern, hatten die Grünen einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser sollte einen Wechsel des Auszählverfahrens von Hare-Niemeyer zu d’Hondt verhindern und für eine faire Sitzverteilung und auch die Möglichkeit für eine angemessene Beteiligung kleiner Fraktionen sorgen. Das hätte die Demokratie gestärkt und die Vielfalt unserer Gesellschaft besser abgebildet als die Rückkehr zum veralteten Auszählverfahren der Groko.

Leider wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen