Der Beckdorfer Gemeinderat legt keinen Wert auf bezahlbaren Wohnraum für Singles und Senioren

Seinerzeit wurden im Bebauungsplan des Neubaugebiets maximal 6 Wohneinheiten für die Mehrfamilienhäuser festgelegt.

Der Rat hatte schon kurze Zeit später Ausnahmegenehmigungen für ein 4-Familienhaus und ein 2-Familiehaus auf dem selben Grundstück erteilt.

Im Juli 2020 reichte ein Investor, dem schon ein Mehrfamilenhaus-Grundstück zugesprochen war, einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung für 8 kleinere Wohneinheiten in 3 Etagen und einem Aufzug ein. 12 PKW-Stellplätze und eine Berechnung für die Einhaltung der Grundflächenzahl waren in der Planung enthalten.

Der Antragsteller begründete seinen Antrag damit, dass er kleinere, bezahlbare Wohnungen für Singles, Senioren und Alleinerziehende ermöglichen möchte.

Es ging also nur darum, ob er statt 6 große Wohnungen auch 8 kleinere Wohnungen mit jeweils einer Wohnfläche zwischen ca. 50 und 60 m2 bauen darf.

Wir Grüne begründeten unsere Zustimmung damit, dass die Versiegelung des Grundstücks nicht höher ist als bei 6 großen Wohneinheiten und bezahlbarer Wohnraum dringend gebraucht werde.

Die CDU wollte aber unbedingt an dem damaligen Beschluss festhalten, stimmte dagegen und hatte Angst vor Schadenersatzansprüchen von denen, die bereits Häuser mit 6 Wohneinheiten gebaut hatten.

Die Abstimmung endete mit 4 Ja-, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.

Damit war der Antrag abgelehnt und der Antragsteller trat vom Kaufvertrag zurück.

Fazit:

Die Beckdorfer Rats-Mehrheit ist für neue, innovative Ideen nicht offen genug.