Nachdem die Gemeinde Beckdorf ein Angebot eines sehr bekannten gemeinnützigen Vereins für das für die Gemeinde kostenlose anlegen von Blühstreifen an einem Gemeindeweg in Klein Nindorf erhalten hatte, stellten wir am 14.10.2019 den Antrag, dem Verein die Erlaubnis zu erteilen. Der Verein wollte beidseitig des Weges jeweils Blühstreifen mit einer Breite von je ca. 3 Metern anlegen. Daraufhin hat sich ein Nindorfer Landwirt ebenfalls angeboten an dem selben Weg einen einseitigen Blühstreifen mit einer Breite von ca. 3 Metern anzulegen und ihn 4 Jahre lang zu unterhalten. Der Beckdorfer Gemeinderat hat sich mehrheitlich für die kleinere Variante des Landwirts entschieden.
Gleichzeitig stellten wir den Antrag auf Erfassung aller Gemeindewege, um ähnliche Aktionen prüfen zu können. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Warum wohl??? Es wäre damit aktenkundig geworden, welche Wege größtenteils schon untergepfügt worden sind!