02/2021 – Feuerwehr-Gerätehaus Nindorf

Angenommen – 15.02.2021

An die Samtgemeinde Apensen
Fr. Samtgemeindebürgermeisterin Beckmann-Frelock
Fr. Bauamtsleiterin Benden
Rat der Samtgemeinde Apensen
Beckdorf, d. 15.02.2021


Antrag
In Abstimmung mit dem Feuerschutz-Ausschutz-Vorsitzenden stellen wir hiermit
folgenden Antrag für die nächsten Sitzungen des Samtgemeinde-Ausschusses und
des Samtgemeinderates:
Beratung und Beschlussfassung für die Beantragung eines Bebauungsplanes für
ein neues Feuerwehr-Gerätehaus in Nindorf.
Wir bitten aus zeitlichen und pandemie-bedingten Gründen auf vorgeschaltete
Sitzungen von Fachausschüssen zu verzichten. Dort ist bereits alles besprochen
worden.


Begründung:
Auf unsere Anfrage bzgl. des Bebauungsplanes antwortete die SamtgemeindeBürgermeisterin wie folgt:
„Die Verwaltung wird der Politik der Samtgemeinde den Antrag auf einen B-Plan an die
Gemeinde Beckdorf vorschlagen, sobald diese den Kaufvertrag für das Grundstück
geschlossen hat und sich hinsichtlich der Überplanung des eigenen Grundstücks klar ist.“

Diese Aussage ist für uns unbefriedigend bzw. teilweise nicht richtig.
Die Gemeinde Beckdorf hat bereits, wie die Samtgemeinde, einen Kaufvertrag für den
Grundstücks-Ankauf für ein Dorfgemeinschaftshaus geschlossen. Die Kaufverträge
werden erst wirksam, wenn die baurechtliche Überplanung rechtskräftig ist.
Bis zur Rechtskraft des neuen B-Planes wird wohl ein Jahr vergehen.
Das bedeutet, dass wir jetzt planen müssen, um im nächsten Jahr bauen zu können.
Ein gegenseitiges Aussitzen von Gemeinde und Samtgemeinde ist nicht zielführend.
Die Gemeinde hat, in Gegensatz zur Samtgemeinde, keinen Zeitdruck.
Zuständig für die Feuerwehr ist allein die Samtgemeinde.
Die Feuerwehr-Unfallkasse kann das Gerätehaus jederezeit wegen erheblicher Mängel
stilllegen. Das käme einer Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr in Nindorf gleich.
Das kann doch wohl keiner wollen!

Aufteilung der Planungskosten:
Die Gemeinde zahlt für das erheblich größere Grundstück für das Dorfgemeinschaftshaus
und den Bolzplatz etwa den 10-fachen Preis wie die Samtgemeinde für das erheblich
kleinere Feuerwehr-Grundstück.
Beide neuen Eigentümer wollen auf ihren Grundstücken jeweils nur ein Haus bauen.
Die Samtgemeinde möchte ein Wegerecht auf dem Gemeinde-Grundstück.
Die Parkplätze sowie der Versammlungsraum des Dorfgemeinschaftshauses sollen von
der Feuerwehr mitgenutzt werden.
Deshalb ist es mehr als gerecht wenn die Planungskosten nicht nach überplanter Fläche
sondern jeweils zur Hälfte von beiden Eigentümern getragen werden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Samtgemeinde Apensen beschließt:

  1. Die Samtgemeinde Apensen stellt einen Antrag an die Gemeinde Beckdorf für
    die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein neues Feuerwehr-Gerätehaus in
    Nindorf.
  2. Die Planungskosten für den gesamten B-Plan (Feuerwehr-Gerätehaus,
    Dorfgemeinschaftshaus und Bolzplatz) und sind jeweils zur Hälfte von der
    Samtgemeinde und der Gemeinde Beckdorf zu tragen.
    Anlage: Beispiel-Zeichnung als Begründung für das benötigte Wegerecht für die
    Feuerwehr.
    Mit freundlichen Grüßen
    Fraktion Bündnis 90 / die Grünen
    Marion Augustin
    Peter Löwel